Kriterium für Innovationen
Leitfaden zur Einreichung von Innovationen
1/ Hintergrund
Das Zertifizierungssystem des Concrete Sustainability Council (CSC) vergibt Punkte für innovative Praktiken/Produkte oder Lösungen für die verantwortungsvolle Beschaffung von Beton. Dieses Dokument beschreibt das Verfahren zur Erlangung von Punkten für Innovation gemäß der Definition in Kriterium Ö3 des CSC-Zertifizierungssystems.
2/ Anwendungsbereich
• Es können maximal drei Innovationen akzeptiert werden, wovon maximal zwei Innovationen punkten können.
• Eine Innovation kann auf Unternehmensebene und/oder auf der Ebene eines Werks/einer Gruppe von Werken erfolgen.
• Wenn es sich um eine Innovation auf Unternehmensebene handelt, kann dieselbe Innovation mehrfach für mehrere Werkszertifizierungen (Beton, Zement und Gesteinskörnung) anerkannt werden, vorausgesetzt, das zertifizierende Werk kann die Innovation anwenden oder davon profitieren.
• Eine der beiden Innovationen, die für die Bewertung herangezogen werden, muss mit der Landesorganisation des zu zertifizierenden Werks verbunden sein.
• Eine Innovation kann nach drei Jahren nach der ersten Einreichung beim CSC (Datum der Zertifikatsausstellung) nicht mehr für die Mehrfachnutzung im Zertifizierungsprozess einer anderen Anlage akzeptiert werden.
• Eine Innovation kann nach drei Jahren erneut eingereicht werden, wenn eine neue Phase der Innovation erreicht wurde.
3/ Definition
Innovationen
• Fördern eine signifikante Verbesserung des Betonsektors und seiner Lieferkette in Bezug auf ökologische, soziale und/oder wirtschaftliche Beschaffungspraktiken
• Demonstrieren eine Führungsrolle durch bewährte Verfahren und zeigen somit das fortschrittliche Potenzial und die Wettbewerbsfähigkeit des Betonsektors und seiner Lieferkette auf.
Innovationen können einen oder mehrere der folgenden Bereiche abdecken:
• Außergewöhnliche Leistungen, die über die Höchstpunktzahl in den bestehenden Kriterien hinausgehen
• Beispielhafte soziale und/oder ökologische Leistung in einem Bereich, der nicht durch das CSC-System abgedeckt ist
• Systemische und strategische Innovation bei der Rationalisierung oder Verbesserung der Leistung über mehrere Stufen der konkreten Lieferkette
Innovationen werden anhand von drei Dimensionen und einem Einzelaspekt bewertet:
Innovationskraft
Hohe Innovationskraft
Transformativ – Entwicklung von Durchbrüchen und Erfindung von Beschaffungspraktiken, die es noch nicht gibt.*)
Transformativ für die Industrie, die von anderen industriellen Praktiken auf den Baustoffsektor übertragen wird.
Mittlere Innovationskraft
Erweiterung bestehender Beschaffungspraktiken auf “für das Unternehmen neue” Praktiken.*)
Geringe Innovationskraft
Kern – Optimierung bestehender Beschaffungspraktiken.*)
Auswirkungen
Strategische Eignung für die Frage der verantwortungsvollen Beschaffung, Problemlösungspotenzial.
• Hohe Auswirkung
• Mittlere Auswirkung
• Geringe Auswirkung
Reproduzierbarkeit
Erfüllung potenzieller Marktbedürfnisse, einfache Umsetzung.
• Hohe Reproduzierbarkeit
• Mittlere Reproduzierbarkeit
• Geringe Reproduzierbarkeit
4/ Bewertung
• Jede der maximal drei eingereichten Innovationen wird anhand der drei Dimensionen bewertet, die in den nachstehenden Tabellen aufgeführt sind
• Die für für Innovationen vergebenen Punkte ergeben sich aus der Summe der beiden am höchsten bewerteten Innovationen, wobei die Obergrenze bei max. 9 Punkte beträgt
• Innovationen im Laborstadium (Technology Readiness Level TRL-Level 4 und darunter) können bis zu einem Punkt erhalten, wenn es einen konkreten Hinweis auf die Realisierung gibt.
• Allgemeine Studien oder Bewertungen können nicht als Innovationen angesehen werden.
Hohe Innovationskraft | ||||
---|---|---|---|---|
Impakt | Hohe | 4 | 5 | 6 |
Mittel | 3 | 5 | 5 | |
Wenig | 2 | 3 | 4 | |
Wenig | Mittel | Hohe | ||
Reproduziebarkeit |
Mittlere Innovationskraft | ||||
---|---|---|---|---|
Impakt | Hohe | 3 | 4 | 5 |
Mittel | 2 | 3 | 4 | |
Wenig | 1 | 2 | 3 | |
Wenig | Mittel | Hohe | ||
Reproduziebarkeit |
Geringe Innovationskraft | |||||||||||||||||||||||||||||||
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Impakt | Hohe | 2 | 3 | 4 | |||||||||||||||||||||||||||
Mittel | 1 | 2 | 3 | ||||||||||||||||||||||||||||
Wenig | 0 | 1 | 2 | ||||||||||||||||||||||||||||
Wenig | Mittel | Hohe | |||||||||||||||||||||||||||||
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5/ Verfahren
- Anträge auf Punkte für Ö3-Innovation sind zusammen mit Erläuterungen und Nachweisen unter Verwendung des Antragsformulars für Innovationskredite an das CSC-Innovationskommitee (IK/IC) zu richten.
- Anträge an das IK sind von dem Auditor oder dem Betrieb, der eine Zertifizierung anstrebt, per E-Mail (innovation@csc.eco) und in englischer Sprache an den Sekretär des IK zu senden. Der Auditor und der Betrieb, der die Zertifizierung beantragt, erhalten Kopien.
- Anträge können nach der Projektregistrierung eingereicht werden.
- Der Antrag muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Name der Anlage, Adresse der Anlage, Name des Betreibers/Eigentümers, Name, E-Mail-Adresse und Telefonnummer der Kontaktperson (des Auditors oder der Kontaktperson der Anlage).
Für jede Innovation, für die Punkte beantragt werden:
Eine kurze, aber aussagekräftige Bezeichnung des innovativen Verfahrens oder der Lösung
Eine kurze Erläuterung der betreffenden Lösung (Dienstleistung / Technologie / Verfahren) usw.
Aus der Beschreibung der Innovationen sollte klar hervorgehen, warum und wie die vorgeschlagene Lösung im Vergleich zum Stand der Technik als innovativ angesehen wird, sowie ihre möglichen Auswirkungen und ihre Reproduzierbarkeit.
Weitere Informationen können in Anhängen gegeben werden. Die Anhänge sollten nummeriert sein und auf die Nummer der Innovationen verweisen.
Quantitative Daten zur Untermauerung der Innovationsansprüche sind willkommen. - Das Sekretariat des IK wird den Eingang der Petition so bald wie möglich bestätigen und sie dem IK zur Entscheidung vorlegen.
- Der IK trifft seine Entscheidungen in Web-Meetings oder per E-Mail. Kommt keine einstimmige Entscheidung zustande, entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmen. Im Falle einer Stimmengleichheit gilt die entsprechende Petition als abgelehnt.
- Das IK trifft seine Entscheidung auf der Grundlage der Ö3-Richtlinien für Innovationen.
- Es stehen 6 Termine pro Jahr für die Beratung von Petitionen zur Verfügung. Die Petitionen müssen eine Woche vor dem jeweiligen Termin eingereicht werden, um in der Konsultationsrunde berücksichtigt zu werden. Andernfalls wird die Petition erst beim nächsten Termin behandelt.
- Alle Petitionen werden mit einer klaren Begründung der Entscheidung des IK für jede eingereichte Innovation innerhalb von zwei Wochen nach der Sitzung des IK beantwortet.
- Stellt das IK fest, dass die vorgelegten Informationen unzureichend sind, fordert es den Anstragsteller auf, weitere Informationen vorzulegen. Der Antragsteller hat zwei Wochen Zeit, um zu antworten. Das IK prüft die Petition innerhalb von fünf Wochen nach Eingang der geänderten Petition. Stellt das IK nach zwei Änderungen fest, dass die Informationen immer noch unzureichend sind, kann er die Punkte ablehnen.
- Der Betrieb, der die Zertifizierung beantragt, hat das Recht, gegen die Entscheidung des IK per E-Mail an das Sekretariat des IK Einspruch zu erheben. Das Sekretariat leitet die Petition an den CSC-Exekutivausschuss (ExCo) weiter, der auf der folgenden planmäßigen Sitzung eine endgültige Entscheidung trifft.
Concrete Sustainability Council, Genf, 31. Dezember 2021
Termine für die Konsultation von Anträgen:
• 1. März 2022
• 28. März 2022
• 16. Mai 2022
• 19. Juli 2022
• 20. September 2022
• 7. November 2022
• 9. Dezember 2022